Für Sicherheit
auf Ihrer
Baustelle

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung - BaustellV und RAB

Die Baustellenverordnung (BaustellV) sieht vor, dass für Bauvorhaben bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen ist.

Die Leistungen zur Erfüllung der Baustellenverordnung können wir für den Bauherrn übernehmen.

Unsere Leistungen als SiGe-Koordinator in der Planungsphase:

  • Analyse der Bauabläufe und –verfahren die zur Erstellung des Bauvorhabens auftreten.
  • Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten zu Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekten.
  • Beratung bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Feststellen von Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke.
  • Aufstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plans).
  • Mitwirken bei der Vorankündigung.
  • Zusammenstellen der Unterlagen für eine sichere Durchführung von späterer Arbeiten (Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten).
  • Erstellung zusätzlicher Unterlagen wie Baustellen-Einrichtungsplan, Baustellen-Ordnung und Fluchtwegplan.

Unsere Leistungen als SiGe Koordinator in der Ausführungsphase:

  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
  • Auf die Erfüllung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte achten.
  • Fortlaufende Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans durch alle Beteiligten.
  • Organisieren und Koordinieren der Zusammenarbeit der Unternehmer.
  • Koordinierung der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber.
  • Anpassen des SiGe-Plans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.
  • Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten und gegenüber Dritten.