Für Sicherheit
auf Ihrer
Baustelle
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung - BaustellV und RAB
Die Baustellenverordnung (BaustellV) sieht vor, dass für Bauvorhaben bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind und besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen ist.
Die Leistungen zur Erfüllung der Baustellenverordnung können wir für den Bauherrn übernehmen.
Unsere Leistungen als SiGe-Koordinator in der Planungsphase:
- Analyse der Bauabläufe und –verfahren die zur Erstellung des Bauvorhabens auftreten.
- Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten zu Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekten.
- Beratung bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen.
- Feststellen von Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke.
- Aufstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plans).
- Mitwirken bei der Vorankündigung.
- Zusammenstellen der Unterlagen für eine sichere Durchführung von späterer Arbeiten (Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten).
- Erstellung zusätzlicher Unterlagen wie Baustellen-Einrichtungsplan, Baustellen-Ordnung und Fluchtwegplan.
Unsere Leistungen als SiGe Koordinator in der Ausführungsphase:
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Auf die Erfüllung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte achten.
- Fortlaufende Kontrolle der Einhaltung des SiGe-Plans durch alle Beteiligten.
- Organisieren und Koordinieren der Zusammenarbeit der Unternehmer.
- Koordinierung der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber.
- Anpassen des SiGe-Plans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.
- Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten und gegenüber Dritten.